KTW (Genehmigung von Prüfungen und Versuchen an nichtmetallischen Teilen in der deutschen Trinkwasserindustrie)

KTW (Prüf- und Prüfakkreditierung nichtmetallischer Teile in der deutschen Trinkwasserwirtschaft) ist die zuständige Abteilung des Bundesamts für Gesundheit (DVGW) für die Materialauswahl und Gesundheitsbewertung von Trinkwasseranlagen. Sie ist das Labor des DVGW und wurde 2003 als obligatorische Regulierungsbehörde gegründet.

Lieferanten sind verpflichtet, die DVGW-Richtlinie W 270 „Vermehrung von Mikroorganismen auf nichtmetallischen Werkstoffen“ einzuhalten. Diese Richtlinie schützt vor allem Trinkwasser vor biologischen Verunreinigungen. W 270 ist zudem die Durchführungsnorm der gesetzlichen Bestimmungen. Die KTW-Prüfnorm ist EN 681-1, die W270-Prüfnorm ist W270. Alle nach Europa exportierten Trinkwassersysteme und Hilfsstoffe müssen über eine KTW-Zertifizierung verfügen.


Veröffentlichungsdatum: 19. September 2022